Baurecht


Baurecht bezeichnet je nach Zusammenhang:

Die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Dabei wird üblicherweise unterschieden zwischen:

privatem Baurecht - Rechtsnormen des Zivilrechts, die Grundeigentum und Nachbarrecht (§§ 903 ff. BGB), Werkverträge (§§ 631 ff. BGB) die etwa zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.) regeln sowie die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer und

öffentlichem Baurecht - jene Teile des öffentlichen Rechts, die (auch) Bauvorhaben betreffen. Innerhalb des öffentlichen Baurechts wird nochmals unterschieden zwischen dem

     - Bauplanungsrecht - den Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln;
        in Deutschland sind dies im wesentlichen die Vorschriften des Baugesetzbuches

     - Bauordnungsrecht - den Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln
        wie z.B. Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften